Urlaubsrecht.
Was man als Arbeitnehmer darüber wissen sollte
Wie viel Urlaubsanspruch haben Arbeitnehmer eigentlich?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer
Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens einen
Monat besteht. Der gesetzliche Urlaub steht allen Arbeitnehmern, auch
Aushilfen, Auszubildenden Teilzeit- oder Vollzeit-beschäftigten zu. Die Urlaubsregelung
gilt auch für Geschäftsführer.
Als Mindestanspruch
auf Urlaub legt das Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage fest. Als „Werktage“ gelten aber
alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also auch der Samstag. „24 echte
Urlaubstage können damit nur Arbeitnehmer reklamieren, die eine
Sechs-Tage-Woche von Montag bis Samstag haben.
Da die meisten Arbeitnehmer in Deutschland, lediglich von
Montag bis Freitag arbeiten, kommen ohne die Samstag lediglich auf einen Mindestanspruch
von 20 Urlaubstagen. Samstags hat er ja ohnehin frei. Praktisch läuft damit
beides auf das Gleiche hinaus, dass der Mindesturlaubsanspruch immer vier Wochen beträgt.
Es ändert sich an diesem Vier-Wochen-Anspruch auch
nichts, wenn ein Arbeitnehmer täglich in Teilzeit arbeitet. Bei weniger als
fünf Arbeitstagen pro Woche reduziert sich der Mindesturlaub entsprechend: Für
vier Wochenarbeitstage gibt es 16 Urlaubstage, für drei Wochenarbeitstage gibt
es 12, für zwei Wochenarbeitstage 8, und für einen Wochenarbeitstag 4 Urlaubstage im Jahr
Bei Jugendlichen und schwerbehinderten Menschen gewährt
der Gesetzgeber einen höheren Mindestanspruch. Schwerbehinderte Bürger mit einem vom Versorgungsamt
festgestellten Grad der Behinderung /GdB) von mindestens 50 vom Hundert haben
statt 24 echten Urlaubstagen, fünf mehr, also 29 Urlaubstage.
Arbeitnehmer können mit Ihrem Arbeitgeber selbstverständlich
einen höheren Urlaubs-anspruch als den
gesetzlich vorgesehenen im Arbeitsvertrag vereinbaren. Häufig sind solche
Ansprüche auch über Tarifverträge geregelt, oder eine Betriebsverein barung oder betriebliche Übung sieht einen höheren
Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindestanspruch vor.
Urlaubsabgeltungsanspruch für dauerhaft Krankgeschriebene
Den Urlaubsanspruch erwirbt man auch dann, wenn man gar
nicht arbeitet, sondern beispielsweise über einen längeren Zeitraum
krankgeschrieben ist. Auch wenn ein Arbeitnehmer
dauerhaft krank ist, bleibt der Urlaubsanspruch bis zu 15 Monaten bestehen.
Kann der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden, so entsteht ein
Abgeltungsanspruch des Urlaubs gegen den Arbeitgeber. Dieser muss dann ggf.
Urlaubsgeld für bis zu 15 Monate ausbezahlen.
Wann
verfällt der Urlaubsanspruch?
Grundsätzlich muss der Jahresurlaub bis zum 31. Dezember
beantragt und genommen werden, ansonsten verfällt der Urlaubsanspruch. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen Arbeitnehmer den
Urlaub ins neue Jahr „mitnehmen“ können, wenn sie ihn rechtzeitig beantragt
haben:
Der Arbeitnehmer ist kürzer erkrankt und kann deshalb den
Urlaub nicht mehr recht-zeitig nehmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn im
Dezember noch ein Urlaubs-anspruch von zehn Tagen besteht, dieser aber bis zum
Jahresende wegen bestehender, krankheits-bedingter Arbeitsunfähigkeit nicht
genommen werden kann.
Auch wichtige betriebliche Gründe können verhindern, dass der Arbeitnehmer den Urlaub rechtzeitig nehmen kann. Das kann zum Beispiel ein wichtiges Projekt zum Jahresende sein, bei dem alle Mitarbeiter unabkömmlich sind. In beiden Fällen wird der Urlaubs-anspruch ins neue Jahr übertragen, muss dann allerdings bis zum 31. März des Folgejahres nachgeholt werden. Sonst verfällt er. Ist der Mitarbeiter dann noch immer arbeitsunfähig, wird der Urlaubsanspruch wiederum bis zum 31. Dezember übernommen. Spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfallen diese Urlaubsansprüche endgültig.
Auch wichtige betriebliche Gründe können verhindern, dass der Arbeitnehmer den Urlaub rechtzeitig nehmen kann. Das kann zum Beispiel ein wichtiges Projekt zum Jahresende sein, bei dem alle Mitarbeiter unabkömmlich sind. In beiden Fällen wird der Urlaubs-anspruch ins neue Jahr übertragen, muss dann allerdings bis zum 31. März des Folgejahres nachgeholt werden. Sonst verfällt er. Ist der Mitarbeiter dann noch immer arbeitsunfähig, wird der Urlaubsanspruch wiederum bis zum 31. Dezember übernommen. Spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfallen diese Urlaubsansprüche endgültig.
Alturlaub bei Arbeitnehmern, welche erst in der zweiten Jahreshälfte angefangen
haben
Länger als bis zum 31. März ist der Alturlaub auch dann
gültig, wenn der Arbeit-nehmer erst in der zweiten Hälfte des Vorjahres den Job
angetreten hat und bei-spielsweise die sechsmonatige Probezeit am Ende des
Jahres noch nicht beendet war. Auch in diesem Fall besteht der Urlaubsanspruch
dann bis zum 31. Dezember des neuen Jahres, wenn der Arbeitnehmer die
Übertragung des Teilurlaubes verlangt hat.
Wie
wird Urlaub beantragt
Urlaub beantragt der Arbeitnehmer beim zuständigen Vorgesetzten oder bei der
Personalabteilung. Im Zweifelsfall rechtzeitig und schriftlich beantragen.
Urlaub beantragt der Arbeitnehmer beim zuständigen Vorgesetzten oder bei der
Personalabteilung. Im Zweifelsfall rechtzeitig und schriftlich beantragen.
Muss der Vorgesetzte die Urlaubswünsche des
Arbeitnehmers akzeptieren?
Der Arbeitgeber muss Urlaubswünsche des Arbeitnehmers laut
Bundesurlaubs-gesetz generell berücksichtigen. Er kann sie aber auch ablehnen,
wenn wichtige betrieblich Gründe dagegen sprechen – zum Beispiel ein dringendes
Projekt. Ein solcher Grund kann aber zum Beispiel auch darin liegen, dass
bereits zu viele andere Kollegen im Urlaub sind.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber am Anfang des Jahres
die Möglichkeit, einen verbindlichen Betriebsurlaub für alle Mitarbeiter
festzulegen – mindestens 2/5 des Jahresurlaubs müssen laut Bundesarbeitsgericht
dem einzelnen Mitarbeiter noch zur freien Verfügung bleiben. Der Arbeitnehmer
darf auch nicht gezwungen werden, seinen Urlaub übermäßig zu zerstückeln.
Mindestens 12 zusammenhängende Urlaubstage muss der Chef gewähren, damit eine
ausreichende Erholung sicher-gestellt ist, so die Rechtsprechung
Ist ein Urlaub erst einmal genehmigt, können Arbeitnehmer
die freie Zeit übrigens unbesorgt genießen: Ihr Vorgesetzter darf Sie in der
Regel nicht aus dem Urlaub zurückrufen.
Kann
man sich nicht genommenen Urlaub auch einfach auszahlen lassen?
Sinn und Zweck des Urlaubs ist, dass der Arbeitnehmer
sich erholt und seine Arbeitskraft wiederherstellt. Ein Auszahlen der nicht
genommenen Urlaubstage würde diesem Zweck widersprechen. Ausnahme: „Wenn bei
der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Resturlaub besteht, muss dieser jedoch
ausbezahlt werden. Wie erwähnt können auch langfristig Erkrankte ihren Urlaub
bis zur Maximaldauer von 15 Monaten ihren Urlaub auszahlen lassen.
Verstirbt ein Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber die noch
ausstehende Vergütung für die Urlaubstage an dessen Erben auszahlen.
In der Praxis kommt es auch vor, dass vielbeschäftigte
Arbeitnehmer mit rechtzeitiger vorheriger Absprache des Vorgesetzten ihren nichtgenommenen
Urlaub teilweise auszahlen lassen. Im Sinne des Urlaubsgesetzes ist diese
Absprache nicht.
Meine Anwaltskanzlei hilft Ihnen gerne anwaltlich im gesamten Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Bei Schwierigkeiten gleich zum Rechtsanwalt und rechtzeitig Fachrat einholen.
Rechtsanwalt Thomas Eschle
Rennstr.2
70499 Stuttgart
E- Mail: KanzeiEschle@t-online.de
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Tel: 0711-2482446 (Unser Kanzleisekretariat vergibt
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